Philosophie

 

Die persönliche Betreuung Ihres Anliegens steht bei mir an erster Stelle. Die hohe Spezialisierung bringt es mit sich, dass ich mich stets persönlich um Ihren Fall kümmere. Anders als in Großkanzleien, können Sie mich, auch bei Zwischenfragen, in der Regel direkt erreichen und sprechen.

Mein Grunsatz ist es, jeden Mandanten und sein spezielles Anliegen ernst zu nehmen, unabhängig vom Streitwert oder sonstigen finanziellen Erwägungen. Denn ich bin mir bewusst, dass auch Streitigkeiten um vermeintlich kleine Beträge viele Nerven und Lebensqualität kosten können.
Natürlich bin auch ich am wirtschaftlichen Erfolg meiner Tätigkeit interessiert und angewiesen. Im Einzelfall werde ich Sie aber ehrlich darauf aufmerksam machen, wann Einsatz und wirtschaftlicher Erfolg nicht mehr in Einklang zu bringen sind.

 

 

Ein Wort zur Spezialisierung:

 

Über den Sinn oder den Unsinn immer weiter ausufernder Fachanwaltschaften kann man sich sicherlich streiten. Tatsache ist, dass es sie gibt und in Zukunft wohl noch weiter ausgebaut werden. Damit möchte ich eine Spezialisierung gar nicht in Abrede stellen. Im Gegenteil. Eine Schwerpunktsetzung ist sinnvoll und wichtig. Niemand kann in unserem komplizierten Rechtssystem alles wissen. Jeder Anwalt hat in der Regel bestimmte Vorlieben für das eine oder andere Rechtsgebiet, die sich häufig schon während des Studiums oder durch private Interessen entwickelt haben. Durch dieses erhöhte Interesse wird er den Mandanten unter Umständen besser oder einfach nur schneller beraten können, und sei es nur deshalb, weil er sich mit der fraglichen Materie einfach zahlenmäßig häufiger beschäftigt. Dies heißt aber gerade nicht, dass Sie nicht auch bei einem Anwalt ohne entsprechenden Fachanwaltstitel sehr gut beraten werden. Viel entscheidender kann sein, wie viel Zeit sich der jeweilige Anwalt für das Problem nimmt und wie motiviert er ist. Das Wissen zur Erarbeitung einer Spezialfrage müsste aber jeder Jurist nach zwei schwierigen Staatsexamina besitzen.

Manchmal ist natürlich auch ein außerhalb der juristischen Ausbildung erworbenes Spezialwissen von Vorteil. Im Pferderecht beispielsweise, für das es, nebenbei bemerkt, keinen Fachanwaltstitel gibt, ist es sicherlich von Vorteil, wenn der Anwalt nicht nur Gelegenheitsreiter ist oder Pferde einfach nett findet, sondern sich auch darüber hinaus schon einmal etwas intensiver mit Pferden, deren Natur und vor allem deren medizinsichen Problemen beschäftigt hat. Nur so kann er die diversen Schwierigkeiten mit dem, offiziell als “Sache” behandelten, Lebewesen Pferd besser nachvollziehen, einschließlich der oftmals emotionalen Bindung zwischen Mandanten und Pferd.

Als langjährige (Turnier-)Reiterin mit über 30-jähriger Erfahrung und Pferdebesitzerin habe ich schon viele Höhen mit dem faszinierenden Partner Pferd mitgemacht, musste aber auch schon einige medizinische "Tiefschläge" einstsecken und behaupte deshalb, mich in diesem Bereich doch sehr gut auszukennen. Daneben habe ich grundsätzlich ein starkes Interesse an medizinischen Fragen und versuche mich in dieser Richtung stets fortzubilden.