Pferdepensionsvertrag

Der Pferdepensionsvertrag oder Einstellungsvertrag ist in der rechtlichen Beurteilung nicht unkompliziert.  Er ist ein typisches Beispiel für einen sog. typengemischten Vertrag, da er sich aus mehreren gesetzlich geregelten Vertragtypen zusammensetzt, was bei Fehlen von schriftlichen Vereinbarungen in der rechtlichen Beurteilung einige Besonderheiten mit sich bringt.

 

Hauptstreitpunkte zwischen den Vertragsparteien sind dabei zumeist die Kündigunsfrist und die Haftung des Stallbetreibers für Schäden am Pferd. Hinsichtlich der Kündigungsfrist gibt es erstaunlicherweise auch (noch) keine vollkommen einheitliche Rechtsprechung, wenngleich die Tendenz wohl zum Verwahrungsvertrag geht. Aufgrund dieser Unsicherheiten ist stets eine ausdrückliche Vereinbarung zu empfehlen. 

 

Gerne erstelle ich für Sie auf Ihren Bedarf abgestimmte Pferdepensionsverträge und berate Sie über die juristischen Besonderheiten bei bestehenden Verträgen.