Das Pferderecht ist kein gesetzlich definierter Begriff oder juristischer Fachbereich. Auch gibt es (noch) keinen Fachanwalt für Pferderecht. Letztendlich handelt es sich beim Pferderecht um alle
Rechtsfragen, die sich auf irgendeine Art und Weise um Pferde drehen.
In der Regel geht es dabei um folgende Ansprüche oder Problemfelder: