Diese Frage ist berechtigt – und ich beantworte sie gerne. Schildern Sie mir Ihr Anliegen per E-Mail / Kontaktformular oder rufen Sie mich an. Ich nenne Ihnen dann vorab die voraussichtlichen Kosten für eine Beratung oder Vertretung in Ihrem konkreten Fall – unverbindlich und kostenfrei.
Viele Anrufer sagen: „Ich will nur kurz wissen, ob sich das lohnt." Ich verstehe diesen Wunsch – aber genau diese Einschätzung ist die anwaltliche Beratung. Um Ihnen seriös sagen zu können, ob ein Vorgehen Aussicht auf Erfolg hat, muss ich Ihren Sachverhalt kennen, die Rechtslage prüfen und Risiken abwägen. Das geht nicht nebenbei – und eine schnelle Antwort ohne fundierte Prüfung wäre Ihnen gegenüber nicht fair.
Was ich Ihnen aber kostenfrei und unverbindlich vorab mitteile: welche Kosten auf Sie zukommen, wenn Sie sich für eine Beratung entscheiden. So können Sie in Ruhe abwägen.
Da ich Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet betreue, finden Beratungsgespräche unkompliziert per Telefon oder Videokonferenz statt – zeitnah und ohne dass Sie eigens anreisen müssen. Ein persönliches Gespräch in meiner Kanzlei ist selbstverständlich ebenso möglich, wenn Sie das bevorzugen. Wir finden die Form, die für Sie und Ihr Anliegen am besten passt.
Für die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung richtet sich meine Vergütung in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe hängt vom Gegenstandswert Ihres Falles ab – also vereinfacht: vom wirtschaftlichen Wert dessen, worum es geht.
Für eine reine
Beratung (ohne anschließende Vertretung) vereinbare ich mit Ihnen vorab eine individuelle Vergütung – in den meisten Fällen eine feste
Pauschale, damit Sie von Anfang an wissen, was die Beratung kostet. Damit Sie eine konkrete Orientierung haben: Die Kosten für eine Erstberatung sind
für Verbraucher gesetzlich auf höchstens 190,00
€ zzgl. MwSt. (= 226,10 € brutto) begrenzt. Bei einfachen Fragen kann die Beratungspauschale auch darunter liegen.
Falls Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Ihre Versicherung in der Regel die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit. Ich kläre für Sie gerne vorab, ob eine Deckungszusage erteilt wird.
Für die unverbindliche Kosteneinschätzung genügen mir:
Warum der Name der Gegenseite? Das ist keine Neugierde, sondern eine berufsrechtliche Pflicht: Bevor ich ein Mandat übernehme, muss ich prüfen, ob ich die Gegenseite bereits in einer anderen Angelegenheit vertrete oder vertreten habe. Eine solche Interessenkollision würde es mir verbieten, für Sie tätig zu werden – und je früher das feststeht, desto besser für alle Beteiligten. Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt und unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht.
Für die anschließende Beratung benötige ich dann die relevanten Unterlagen zu Ihrem Fall – also etwa Verträge, tierärztliche Befunde, Anwaltsschreiben oder Schriftwechsel. Welche Dokumente in Ihrem konkreten Fall wichtig sind, teile ich Ihnen mit, sobald Sie sich für die Beratung entschieden haben.
Schreiben Sie mir eine E-Mail mit einer kurzen Schilderung Ihres Anliegens und der Angabe der Gegenseite – oder rufen Sie mich an. Ich melde mich zeitnah mit einer Kosteneinschätzung, und Sie entscheiden dann in Ruhe, ob und wie wir weitermachen.
