Tierärzte leisten sehr anspruchsvolle Arbeit – wir vertrauen ihnen und das ist auch gut so. Doch auch ihnen körnen Fehler unterlaufen. Eine Fehldiagnose, ein übersehener Befund, eine misslungene Operation oder eine fehlerhafte Medikation können erhebliche Schäden an Ihrem Tier verursachen. In solchen Fällen stehen Ihnen Schadensersatzansprüche zu.
Der Tierarzt schuldet Ihnen keinen Behandlungserfolg, wohl aber den Einsatz der von einem gewissenhaften Veterinärmediziner zu erwartenden Sorgfalt – gemessen am aktuellen Stand der tiermedizinischen Wissenschaft. Bleibt er hinter diesem Standard zurück, liegt ein Behandlungsfehler vor.
Eines der häufigsten Haftungsszenarien im Pferdebereich ist die fehlerhafte Ankaufsuntersuchung (AKU). Die Situation kennt fast jeder Pferdekäufer: Man lässt das Wunschpferd vor dem Kauf tierärztlich untersuchen, erhält ein positives Ergebnis – und stellt Wochen oder Monate später fest, dass das Pferd erhebliche gesundheitliche Probleme hat, die bei der AKU hätten erkannt werden müssen.
Typische Fehlerquellen sind:
Die Folgen können gravierend sein: Sie haben ein (krankes) Pferd zu einem Preis gekauft, den Sie in Kenntnis der wahren Gesundheitslage niemals gezahlt hätten bzw. Sie hätten das Pferd gar nicht gekauft. Hinzu kommen oft hohe Tierarztkosten für die anschließende Behandlung.
Viele Tierhalter scheuen den Konflikt mit ihrem Tierarzt – verständlicherweise, denn oft besteht ein langjähriges Vertrauensverhältnis. Die gute Nachricht: In der Praxis führen Sie die Auseinandersetzung regelmäßig nicht mit dem Tierarzt persönlich, sondern mit dessen Berufshaftpflichtversicherung. Tierärzte sind verpflichtet, eine solche Versicherung zu unterhalten.
Das hat zwei wesentliche Vorteile für Sie: Zum einen wird der Regulierung die persönliche Note genommen – es geht nicht mehr um einen Vorwurf „von Mensch zu Mensch", sondern um eine nüchterne Schadensabwicklung. Zum anderen steht Ihnen mit der Versicherung ein solventer Leistungsverpflichteter gegenüber, der im Fall einer berechtigten Forderung auch tatsächlich zahlen kann.
Tierarzthaftungsfälle – und insbesondere fehlerhafte Ankaufsuntersuchungen – erfordern veterinärmedizinisches Fachwissen und eine realistische Einschätzung der Beweislage. Ich prüfe Ihren Fall, bewerte die Erfolgsaussichten und begleite Sie durch die gesamte Auseinandersetzung mit der Haftpflichtversicherung. Sprechen Sie mich gerne an.
